Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43393
VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12 (https://dejure.org/2013,43393)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 8 A 7/12 (https://dejure.org/2013,43393)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. November 2013 - 8 A 7/12 (https://dejure.org/2013,43393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10

    Suspendierung des Direktors der Universitätsklinik für Augenheilkunde der

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Auf die Beschwerde der Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Disziplinarsenat - den Antrag des Klägers ab (Beschluss vom 28.01.2011; 10 M 7/10; juris), so dass die vorläufige Dienstenthebung und Gehaltskürzung rechtskräftig wurde.

    Zur Vermeidung unnötiger Doppelungen werde auf den Untersuchungsbericht als Bestandteil des Bescheides und ergänzend auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 28.01.2011 (10 M 7/10) Bezug genommen.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.01.2011 (10 M 7/10) sei davon auszugehen, dass der Kläger fortgesetzt zentrale Dienstpflichten verletzt und damit ein schweres Dienstvergehen begangen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den der Verfahren 8 B 15/10 MD; 10 M 7/10 und den beigezogenen Verwaltungs- und Disziplinarvorgängen verwiesen.

    Denn sie orientiert sich maßgeblich an den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (10 M 7/10; juris) in dem Beschwerdeverfahren zur vorläufigen Dienstenthebung.

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in der Beschwerdeentscheidung (Beschluss v. 28.01.2011, 10 M 7/10; juris) zum gerichtlichen Prüfungsumfang nach § 61 Abs. 2 DG LSA bei der Entscheidung über die Suspendierung und Einbehaltung der Bezüge nach § 38 DG LSA ausgeführt:.

  • VG Magdeburg, 11.11.2010 - 8 B 15/10

    Vorläufige Dienstenthebung des Herrn Prof. Dr. D., MLU Halle

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Das Verwaltungsgericht Magdeburg - Disziplinarkammer - hob mit Beschluss vom 11.11.2010 (8 B 15/10 MD; juris) die vorläufige Dienstenthebung und Gehaltskürzung wegen ernstlicher Zweifel auf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den der Verfahren 8 B 15/10 MD; 10 M 7/10 und den beigezogenen Verwaltungs- und Disziplinarvorgängen verwiesen.

    Das Disziplinargericht hat bereits in seinem Beschluss vom 11.11.2010 (8 B 15/10; juris) ausgeführt, dass es der Beklagten nicht hinreichend gelungen ist, die dem Kläger vorzuwerfenden disziplinarrechtlich bedeutsamen Pflichtenverstöße und das sich daraus ableitende Dienstvergehen deutlich herauszuarbeiten und insbesondere konkret zu benennen, zumal die Pflichtenverstöße mehrfach ineinander übergehen und somit unzulässig zu eigenen Pflichtenverstößen deklariert werden.

    Das Disziplinargericht hält es für erforderlich, dazu erneut auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 11.11.2010 (8 B 15/10; juris) zur Suspendierung und Bezügeeinbehaltung zu verweisen.

  • VGH Bayern, 07.05.2013 - 16a D 10.1558

    Disziplinarrecht; Grundschullehrer (BesGr. A 12); Kollegendiebstahl; Einstellung

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Insoweit gilt auch hier der Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. insgesamt: Bayerischer VGH, Beschluss v. 07.05.2013, 16a D 10.1558; juris; mit Verweis auf Begründung zu Art. 41 BayDG, LT-Drs.

    Deshalb sind bereits aus Gründen der Verfahrensvereinfachung keine weiteren Ermittlungen anzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss v. 07.05.2013, 16a D 10.1558; juris).

    Weiter wären bei Fortgang des Verfahrens in diesem Zusammenhang zwingend die stets disziplinarrechtlich zu würdigenden Milderungs- und Entlastungsgründe für das klägerische Verhalten zu hinterfragen und zu würdigen gewesen (Bayersicher VGH, Beschluss v. 07.05.2013, 16a D 10.1558; juris).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Außerhalb dieser Deliktsgruppen kann die Verhängung der Höchstmaßnahme insbesondere in Betracht kommen, wenn es sich um ein vorsätzliches schwerwiegendes Versagen im Kernbereich der Pflichten handelt, wobei nicht jede Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten bzw. der auf dem Dienst- und Treueverhältnis beruhenden Gehorsampflicht ein schwerwiegendes Versagen im Kernbereich der Pflichten, welches die Höchstmaßnahme zu rechtfertigen geeignet ist, darstellt (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, B. v. 19.02.2003, 2 BvR 1413/01, juris).
  • BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Nach der Spruchpraxis der Disziplinargerichte kommt eine Weiterverwendung im öffentlichen Dienst aus Gründen der Funktionssicherung dann nicht mehr in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis durch das Dienstvergehen endgültig zerstört ist; dagegen bestehen auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwGE 43, 97, 98 f.).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/73
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Dass sich das konkrete Verhalten des Antragstellers bei objektiver Betrachtung für Außenstehende zwingend als Zweitberuf darstellen muss (so VG A-Stadt, a. a. O., S. 21 BA), ist nicht zwangsläufig, zumal sich die Sicht der Gesellschaft auf einen "Zweitberuf" gewandelt haben dürfte, die Privatliquidation auch beamtenrechtlich anerkannt ist (vgl. BVerfG, B. v. 07.11.1979, 2 BvR 513/73, juris; siehe auch §§ 14 f. HNVO LSA) und der Umfang der Tätigkeit des Antragstellers für die ALH erkennbar begrenzt war.
  • VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10

    Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem Verwaltungsgericht im Streit mit der

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Dementsprechend verweist das Disziplinargericht auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts A-Stadt in dem Beschluss vom 27.09.2010 (5 B 86/10 HAL).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01

    Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Daher scheidet auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO oder deren analoge Übertragung auf das Disziplinarrecht wegen der Einstellung des Disziplinarverfahrens aus (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23.04.2001; 1 DB 14.01; Beschluss v. 16.02.2000, 1 DB 21.99; Beschluss v. 06.06.1996, 1 DB 4, 96; Beschluss v. 07.12.1995, 1 DB 28.94; alle juris).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Daher scheidet auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO oder deren analoge Übertragung auf das Disziplinarrecht wegen der Einstellung des Disziplinarverfahrens aus (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23.04.2001; 1 DB 14.01; Beschluss v. 16.02.2000, 1 DB 21.99; Beschluss v. 06.06.1996, 1 DB 4, 96; Beschluss v. 07.12.1995, 1 DB 28.94; alle juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
    Dies unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil v. 29.03.2012, 2 A 11.10 mit Verweis auf Urteile v. 20.10.2005, 2 C 12.04, v. 03.05.2007, 2 C 9.06 und v. 29.05.2008, 2 C 59.07; zuletzt: VG Magdeburg, Urteil v. 05.06.2013, 8 A 10/12; alle juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2010 - 10 M 2/10

    Voraussetzungen zur vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltung von

  • VG Magdeburg, 15.09.2015 - 8 A 12/14

    Disziplinarrecht; Einstellungsverfügung; Bemessung des Dienstvergehens nach dem

    Reichen die bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht aus oder bleiben auch nur Zweifel, darf die Feststellung nicht getroffen werden (vgl. zu § 40 Abs. 1 Nr. 4 DG LSA: VG Magdeburg, Urteil v. 06.11.2013, 8 A 7/12; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht